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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach insolvenzrechtlicher Anfechtung (BFH)
Die Rückzahlung der
Einfuhrumsatzsteuer in die Insolvenzmasse aufgrund einer insolvenzrechtlichen
Anfechtung führt zur Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Ist Einfuhrumsatzsteuer, die als Vorsteuer abgezogen worden ist, herabgesetzt, erlassen oder erstattet worden, so hat der Unternehmer den Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen, § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG.
Sachverhalt: Streitig ist, ob die erfolgreiche Anfechtung einer Einfuhrumsatzsteuerzahlung im Insolvenzverfahren zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs führt: Die Klägerin, eine AG, ist eine operativ tätige Holdinggesellschaft. Für die Monate Januar und Februar 2019 entrichtete sie die ihr gegenüber vom Hauptzollamt festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer und zog ...