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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 29 | Einfuhrumsatzsteuer: Berichtigung der als Vorsteuer abgezogenen EUSt bei Insolvenzanfechtung

Das FG Münster hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen ist, wenn diese aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird. Bei unionsrechtskonformer Auslegung sei unter „Erstattung” i. S. des § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG der tatsächliche Vorgang der Rückzahlung zu verstehen. Dies entspreche auch dem Sinn und Zweck der Regelung, das Gleichgewicht zwischen Steuer und Vorsteuer zu gewährleisten.

Auch zur Einfuhrumsatzsteuer hat es ein anhängiges Verfahren in diese Ausgabe geschafft.

In erster Instanz hat das FG Münster entschieden: Der Vorsteuerabzug für eine Einfuhrumsatzsteuer ist zu berichtigen, wenn diese aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird.

Eine Aktiengesellschaft, die als Holdinggesellschaft operativ tätig war, entrichtete für die Monate Januar und Februar 2019 die Einfuhrumsatzsteuer, die ihr gegenüber vom Hauptzollamt festgesetzt worden war. In gleicher Höhe zog sie diese als Vorsteuer im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Kurze Zeit später, im April 2019, wurde über das Vermögen der AG das Insolvenzverfahren unter Anordnung der Eigenverwaltung eröffnet.

Nach Anf...