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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 4

Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach Insolvenzanfechtung

Prof. Dr. Peter Mann

Die aktuelle Entscheidung des BFH setzt sich mit einer Frage an der Schnittstelle zwischen Umsatzsteuer und Steuerinsolvenzrecht auseinander: Muss ein Unternehmen den bereits geltend gemachten Vorsteuerabzug berichtigen, wenn die zuvor gezahlte Einfuhrumsatzsteuer nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung vom Zoll an die Masse zurückfließt? Als weitere Schnittstellenproblematik befasst sich der BFH auch mit § 21 UStG. Danach gelten u. a. die Vorschriften für Zölle bei der Einfuhrumsatzsteuer sinngemäß. Was die Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer angeht, wurde teilweise vertreten, dass die Rückzahlung ein rein insolvenzrechtlicher Vorgang sei und deshalb umsatzsteuerlich „neutral“ bleiben müsse. Der BFH stellt in der aktuellen Entscheidung klar, dass diese Sichtweise verfehlt ist.

I. Leitsätze

  1. Die Rückzahlung der Einfuhrumsatzsteuer in die Insolvenzmasse aufgrund einer insolvenzrechtlichen Anfechtung führt zur Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

  2. Der Begriff „erstattet“ in § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG ist unionsrechtskonform dahin zu verstehen, dass allein die tatsächliche Rückzahlung auf der Zahlungsebene gemeint ist. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die ursprüngliche Zahlung ohne rechtlichen Grund im Sinne des § 37 Abs. 2 AO erfolgt ist.

  3. D...