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NWB Nr. 41 vom Seite 2773

Überstunden: Ableistung, Vergütung, arbeitsvertragliche Gestaltung und sonstiges Wissenswertes

Prof. Dr. Klaus Olbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2813Überstunden gehören zum Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer. Die Gründe für Überstunden können unterschiedlich sein. In Betracht kommen Auftragsspitzen, urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfallzeiten sowie struktureller Fachkräftemangel. Die typischen arbeitsrechtlichen Herausforderungen sind jedoch meist identisch. Sie betreffen insbesondere Fragen der Anordnung sowie der Kompensation von Überstunden. Um Streitigkeiten vorzubeugen, kommt der Arbeitsvertragsgestaltung eine besondere Bedeutung zu.

Begriff der Überstunde

[i]Fremdnützige Arbeit, welche die regelmäßig geschuldete Arbeitszeit überschreitetVergütungsrechtlich sind Überstunden die Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer über die für sein Arbeitsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus fremdnützig, also für den Arbeitgeber, arbeitet. Bewertungsmaßstab ist hierbei die regelmäßige Arbeitszeit, die für den Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung gilt oder die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Vertragliche Abrede als Voraussetzung der Pflicht zur Ableistung von Überstunden

[i]Erfordernis einer arbeitsvertraglich vereinbarten AnordnungsbefugnisDamit der Arbeitgeber einseitig den Arbeitnehmer zur Erbringung von Überstunden verpflichten darf, ist – von existenzgefährdenden ...