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Neues Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung für energetische Sanierung
Neufassung des BMF-Schreibens klärt weitere Praxisfragen des § 35c EStG
[i]Hechtner in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 10. Aufl. 2025, § 35c, NWB KAAAJ-80350 Mit Schreiben v. (NWB YAAAJ-98593) hat das BMF sein Anwendungsschreiben v. (BStBl 2021 I S. 103) zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen i. S. des § 35c EStG überarbeitet. Das BMF-Schreiben ist im Vergleich zum Vorgängerschreiben neu strukturiert worden. Neben Konkretisierungen und Ergänzungen wurde auch die erste Rechtsprechung zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG in den deutlich kleinteiligeren Erlass eingearbeitet. Die nachfolgend zitierten Randziffern beziehen sich ausschließlich auf das .
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I. Hintergrund
[i]Vorschrift am 1.1.2020 in Kraft getreten§ 35c EStG ermöglicht seit 2020 einen progressionsunabhängigen Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden. Damit ergänzt die Vorschrift die bestehende Förderlandschaft um eine zusätzliche Säule und soll möglichst vielen Eigentümern zugutekommen. Ziel ist es, durch steuerliche Anreize die energetische Sanierung voranzutreiben und so zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung – insbesondere der Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % bis 2030 gegenüber 1990 – beizutragen.
[i]Evaluierung der FörderungIn welchem Umfang § 35c EStG bislang in der Praxis überhaupt genutz...