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Steuerermäßigung für energiesparende Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden
Voraussetzungen für die Geltendmachung von förderfähigen Aufwendungen
Die [i]Hechtner in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 7. Aufl. 2022, NWB ZAAAH-96863 Begriffe Klimawandel und Energiekrise sind bereits seit geraumer Zeit in aller Munde und werden unsere Gesellschaft auch zukünftig beschäftigen. Nicht wenige Haushalte sind versucht, energieeffizienter und -schonender zu wirtschaften. Hierzu sind zum Teil kostenintensive Umstellungsprozesse notwendig. Der nachfolgende Beitrag zeigt mit Fallbeispielen auf, welche einkommensteuerrechtlichen Begünstigungen das Gesetz für energetische Erneuerungen an selbstgenutzten Gebäuden vorsieht.
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I. Energetische Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)
1. Gesetzliche Regelung und Bedeutung
[i]Schmidt, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Grundlagen, NWB TAAAE-62140 § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG regelt eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Leistungen müssen in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Es muss sich nicht zwingend um einen im Inland belegenen Haushalt handeln. Zur Wahrung der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) bzw. Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) sind auch Handwerkerleistungen in EU- bzw. EWR-ausländischen Haushalten (bspw. im selbstgenutzten Ferienhaus in Südtir...