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NWB Nr. 40 vom Beilage Seite 1

Reisekosten im Lohnsteuerrecht

Überblick über Möglichkeiten des Abzugs von im Rahmen einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit entstandenen Aufwendungen

Vanessa Bauer

[i]Langenkämper, Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Grundlagen, NWB OAAAB-17605 Ein Arbeitnehmer kann Reisekosten im Rahmen des Werbungskostenabzugs steuerlich geltend machen. Dabei kommt sowohl die Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen (Unterkunftskosten, Reisenebenkosten) als auch die Berücksichtigung von Pauschalen (Verpflegungsmehraufwendungen) in Betracht. Zum Teil besteht auch ein Wahlrecht (Fahrtkosten, Berufskraftfahrerpauschale).

Arbeitshilfe:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können Sie

aufrufen.

I. Rechtsgrundlagen

Steuerliche Grundlagen des Reisekostenrechts und Möglichkeiten der Berücksichtigung lassen sich insbesondere den folgenden Vorschriften entnehmen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art der Aufwendungen
(BStBl 2020 I S. 1228)
Erste Tätigkeitsstätte
§ 9 Abs. 4
R 9.10
Rz. 2 - 34
Fahrtkosten
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 und 2
R 9.5
-
Verpflegungsmehraufwendungen
§ 9 Abs. 4a
R 9.6
Rz. 46 - 57
Beruflich veranlasste Übernachtungskosten
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a
R 9.7
Rz. 110 - 123
Berufskraftfahrerpauschale
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b
-

Der Arbeitnehmer kann Aufwendungen im Rahmen der sog. Reisekosten geltend machen, wenn eine beruflich veranlasste auswärtige Tätigkeit vorliegt. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird.