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NWB Nr. 38 vom Seite 2619

Selbstständige oder scheinselbstständige Tätigkeiten im Sport – das ist die Frage

Selbstläufer oder sozialversicherungsrechtlicher Irrläufer sportlicher Aktivität?

Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer

Auf den ersten Blick liegt bei dem Gedanken an sportliche Betätigung die Annahme fern, es könnte sich um eine andere als selbstständige Betätigung handeln. Nach der natürlichen Einordnung unterliegen sportliche Bewegungsabläufe der ausschließlich eigenen Bestimmung. Sozialversicherungsrechtlich kann eine sportliche Betätigung aber anders einzuordnen sein. Die sportliche Betätigung, die um ihrer selbst willen – „zum Spaß“ – ausgeübt wird, ist zwar nicht als abhängige Beschäftigung einzuordnen. Jedoch hat – im wahrsten Sinn – jeder Spaß auch seine Grenzen, die bei Überschreiten die vermeintlich selbstständige Tätigkeit im gegenständlichen Zusammenhang jedenfalls sozialversicherungsrechtlich zu einer abhängigen Beschäftigung macht. Fragestellung und Abgrenzung der Betätigung eines Rallye(bei)fahrers und eines Fußballspielers haben jüngst Landessozialgerichte beschäftigt. Und auch die Tätigkeit eines Dopingkontrolleurs wurde sozialversicherungsrechtlich eingeordnet. In allen drei Fällen haben die Gerichte in der jeweiligen Tätigkeit eine Scheinselbstständigkeit erkannt. Ein guter Grund, sich die Fälle (, NWB VAAAJ-94806 ...