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NWB Nr. 4 vom Seite 249

Neuerungen in der Entgeltabrechnung – Update 2025 (Teil 2)

Änderungen, die über die turnusmäßigen Anpassungen der Rechengrößen deutlich hinausgehen

Gerald Eilts

Nachdem im ersten Teil des Beitrags (NWB 3/2025 S. 185) u. a. Änderungen bei der elektronischen AU, in der sozialen Pflegeversicherung und dem A1-Verfahren bei Entsendungen für Grenzgänger dargestellt worden sind, vervollständigt der zweite Teil des Beitrags den Überblick über die zum Jahreswechsel 2024/2025 in der Entgeltabrechnung zu beachtenden Änderungen und bezieht einige praxisrelevante höchstrichterliche sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Entscheidungen in den Überblick mit ein.

I. Rentenversicherung

1. Weitere Anhebung der Altersgrenzen

[i]Regelaltersgrenze der im Jahr 1959 GeborenenDie im Jahr 1959 Geborenen erreichen im Jahr 2025 ihre Regelaltersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in zweimonatigen Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.

[i]Altersgrenze für die abschlagfreie RenteDie Altersgrenze für den Anspruch auf die abschlagfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (fälschlicherweise oftmals auch als „Rente ab 63“ bezeichnet) erhöht sich für die im Jahr 1961 Geborenen auf 64 Jahre und sechs Monate. Die abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch ne...