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Nachentrichtete Lohnsteuer – Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur im Außenverhältnis in einem Boot
Erstattungspflicht des Arbeitnehmers bei Nachentrichtung „seiner“ Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
Die [i]Zu Mitwirkungspflichten bei Betriebsprüfungen Kastenbauer, NWB 17/2022 S. 1250Tatsache, dass das Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber durchgeführt wird, lässt Arbeitnehmer mitunter annehmen, dass auch bei nachträglichen Korrekturen im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen allein der Arbeitgeber in der Pflicht und Verantwortung, vor allem in der alleinigen Haftung gegenüber der Finanzverwaltung steht. Diese Vorstellung ist allerdings verfehlt, wie das , NWB AAAAJ-41767) jüngst bestätigte.
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I. Schuldnerschaft einerseits, Haftung andererseits
[i]Einbehaltungspflicht des AGs oder VerleihersDie Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die als Quellensteuer auf den Arbeitslohn erhoben wird. Die Lohnsteuereinbehaltungspflicht (§ 38 Abs. 3 Satz 1 EStG) trifft den inländischen Arbeitgeber und den ausländischen Verleiher (vgl. § 38 Abs. 1 EStG). Inländischer Arbeitgeber ist auch ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber, der im Inland eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.
In den Fällen der internationalen Arbeitnehmerentsendung ist das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen inländischer Arbeitgeber, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdv...