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Verrechnungspreisermittlung – die gewinnorientierten Methoden
I. Rechtsquellen und Standards
Neben den geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden zur Verrechnungspreisermittlung (Preisvergleichs-, Wiederverkaufspreis- und Kostenaufschlagsmethode) sind in einem bestimmten Rahmen auch geschäftsvorfallbezogene, gewinnorientierte Methoden zur Ermittlung von fremdvergleichskonformen Verrechnungspreisen im internationalen Konzern zulässig.
Als übergeordnete internationale Quelle der Verrechnungspreismethoden gilt generell Kapitel II der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (Stand 2017). Auf OECD-Ebene gibt es keine Rangfolge bei der Anwendung von Standard- und anderen Methoden. Es soll, bezogen auf die einzelne Transaktion, die am besten geeignete Verrechnungspreismethode („most appropriate method“) zur Anwendung kommen.
Das deutsche Recht räumt in § 1 Abs. 3 Satz 1 AStG grds. den Standardmethoden einen Vorrang gegenüber den gewinnorientierten Methoden ein, zumindest im Fall von uneingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerten. Liegen lediglich eingeschränkt vergleichbare Werte vor, ordnet § 1 Abs. 3 Satz 2 AStG die Anwendung der „geeigneten Verrechnungspreismethode“ an.