Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 30 | Erbschaftsteuer: Berücksichtigung von Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Lohnsumme
Im Hinblick auf die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen sind nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Münster bei der Ermittlung der jährlichen Lohnsumme (§ 13a Abs. 4 ErbStG) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in den amtlichen ErbStH die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten angemessenen Vergütungen, die ertragsteuerlich Sonderbetriebseinnahmen darstellen, grundsätzlich einzubeziehen.
Eine Erwähnung wert ist auch ein anhängiges Verfahren zur Erbschaftsteuer – zur Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen.
Das FG Münster hat in erster Instanz entschieden: Bei der Ermittlung der jährlichen Lohnsumme sind auch die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten angemessenen Vergütungen einzubeziehen, die ertragsteuerlich Sonderbetriebseinnahmen darstellen.
In den amtlichen Erbschaftsteuer-Hinweisen vertritt die Finanzverwaltung die gegenteilige Auffassung: In dem Umfang, in dem die Vergütung des Gesellschafters einer Personengesellschaft als Sondervergütung zu qualifizieren ist, soll diese bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der maßgebenden jährlichen Lohnsumme unbe...