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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 29 | Körperschaftsteuer: Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Vergleichs- oder Kostenmiete

Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass bei der Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) für den Fremdvergleich die Kostenmiete (und nicht die Vergleichsmiete) auch dann als Maßstab heranzuziehen ist, wenn der Gegenstand des Unternehmens der Kapitalgesellschaft neben der an die Gesellschafterin vermieteten Immobilie auch in der Vermietung von weiteren Immobilien besteht. Die beim Bundesfinanzhof anhängige Revision ist über den Einzelfall hinaus bedeutsam.

Über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist auch ein beim Bundesfinanzhof neu anhängiges Verfahren zur Körperschaftsteuer. Dabei geht es um die Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung unter Zugrundelegung der Kostenmiete.

Das Niedersächsische FG hatte in erster Instanz entschieden: Für den Fremdvergleich ist die Kostenmiete – und nicht die Vergleichsmiete – auch dann als Maßstab heranzuziehen, wenn der Gegenstand des Unternehmens der Kapitalgesellschaft neben der an die Gesellschafterin vermieteten Wohnung auch in der Vermietung von weiteren Immobilien besteht.

Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis der I. Senat des BFH kommt. Nicht vorenthalten möchten wir Ihnen aber eine ...