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NWB Nr. 2 vom Seite 101

Ertragsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

Auswirkungen des § 3 Nr. 72 EStG auf die Anwendung von § 3c EStG und § 7g EStG

Prof. Dr. Clemens Wangler und Sarah-Marie Wagner

[i]Schwerpunkt PV-Anlagen, NWB MAAAH-94050 Durch das Jahressteuergesetz 2022 v.  (BGBl 2022 I S. 2294) hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom eine Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG (zugunsten natürlicher Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften) eingeführt. § 3 Nr. 72 EStG ist für Einnahmen und Entnahmen anzuwenden, die nach dem erzielt oder getätigt werden. Durch die Einführung der Steuerbefreiungsvorschrift gewinnt bei natürlichen Personen die Frage, ob der Betrieb der Photovoltaikanlage einen eigenständigen Gewerbebetrieb oder einen unselbständigen Teil eines vorhandenen Betriebs darstellt, erheblich an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen für den Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 1 EStG und für die Bildung und Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG.

I. Überblick über die ertragsteuerliche Einordnung

1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

[i]Grds. Einkünfte aus GewerbebetriebUnabhängig von der Größe der Photovoltaikanlage stellt der Betrieb grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 2 EStG dar, sofern der erzeugte Strom ganz oder teilweise zur Erzielung von Einnahmen dient (bspw. durch die Vereinnahmung von Einspeisevergütungen bei der Stromeinspeisung in das öffentliche Stro...