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Disquotale Gewinnverteilungsabreden bei Personengesellschaften
Während bei quotalen bzw. kongruenten Gewinnverteilungsabreden bei Personengesellschaften die Gewinnverteilungen den Beteiligungsquoten der Gesellschafter an der Personengesellschaft entsprechen, weichen diese bei disquotalen bzw. inkongruenten Gewinnverteilungsabreden hiervon ab.
Ist eine Gewinnverteilung unangemessen, ist die Besteuerung für ertragsteuerliche Zwecke so vorzunehmen, als ob eine angemessene Gewinnverteilung getroffen worden wäre. Die Gewinnanteile, die die angemessene Begrenzung übersteigen, sind den anderen Gesellschaftern zuzurechnen, sofern nicht auch bei ihnen Begrenzungen zu beachten sind. Im Rahmen der disquotalen Gewinnverteilungsabreden bei Personengesellschaften stellen sich insbesondere auch schenkungsteuerliche Fragen.
Disquotale Gewinnverteilungsabreden bei Personengesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen für ertragsteuerliche Zwecke anerkannt werden.
Zusätzlich sollten auch immer noch schenkungsteuerliche Aspekte berücksichtigt werden.
Hierbei stellen sich insbesondere Anwendungsfragen des § 7 Abs. 6 ErbStG.
Fazit und Ausblick
Grundsätzlich ist der Gewinnverteilungssc...