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NaRp 8/2025 S. 252

Nachhaltigkeitsberichterstattung | Delegierter Rechtsakt zur Vereinfachung der ESRS-Berichterstattung für Unternehmen der ersten Welle verabschiedet (WPK)

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Betroffene Unternehmen können bspw. weiterhin auf Angaben zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Risiken verzichten – eine Erleichterung, die ursprünglich nur für das Berichtsjahr 2024 vorgesehen war.

  • Darüber hinaus profitieren Unternehmen der ersten Welle mit mehr als 750 Mitarbeitern nun ebenfalls von den meisten Übergangsregelungen, die bisher ausschließlich Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitern vorbehalten waren. Die EU-Kommission hat eine Übersicht der Änderungen veröffentlicht.

Hinweise

Der delegierte Rechtsakt wird nun dem EU-Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung vorgelegt. Der Prüfungszeitraum beträgt zwei Monate und kann um weitere zwei Monate verlängert werden...