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Online-Nachricht - Montag, 07.07.2025

DBA-Japan | Durchführung von Schiedsverfahren (BMF)

Dekorative
		  GrafikDas BMF hat die Konsultationsvereinbarung v. über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Art. 24 Abs. 5 DBA-Japan veröffentlicht (-JPN/01556/003/007).

Zur Durchführung des Schiedsverfahrens haben Japan und der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Punkte in ihrer Absprache geregelt:

  1. Antrag auf Unterwerfung eines Falles unter ein Schiedsverfahren

  2. Wartezeit bis zur Unterwerfung eines Falles unter ein Schiedsverfahren

  3. Schiedsauftrag

  4. Versäumnis der Übermittlung des Schiedsauftrags

  5. Auswahl der Schiedsrichter

  6. Eignung und Bestellung der Schiedsrichter

  7. Übermittlung von Informationen und Vertraulichkeit

  8. Versäumnis der rechtzeitigen Bereitstellung von Informationen und Aussetzung eines Verständigungsverfahrens

  9. Verfahrens-und Be...