Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
DBA-Japan | Durchführung von Schiedsverfahren (BMF)
Das BMF hat die
Konsultationsvereinbarung v. über die Durchführung von
Schiedsverfahren gemäß Art. 24 Abs. 5 DBA-Japan veröffentlicht (-JPN/01556/003/007).
Zur Durchführung des Schiedsverfahrens haben Japan und der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Punkte in ihrer Absprache geregelt:
Antrag auf Unterwerfung eines Falles unter ein Schiedsverfahren
Wartezeit bis zur Unterwerfung eines Falles unter ein Schiedsverfahren
Schiedsauftrag
Versäumnis der Übermittlung des Schiedsauftrags
Auswahl der Schiedsrichter
Eignung und Bestellung der Schiedsrichter
Übermittlung von Informationen und Vertraulichkeit
Versäumnis der rechtzeitigen Bereitstellung von Informationen und Aussetzung eines Verständigungsverfahrens
Verfahrens-und Be...