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IWB Nr. 8 vom Seite 297

Praxishinweise zur Durchführung internationaler Streitbeilegungsverfahren - Teil 3

Umsetzung der zwischenstaatlichen Einigung in nationales Recht

Cornelia Andree und Dr. Noemi Strotkemper

Im dritten Teil der Beitragsreihe (vgl. zuvor Teil 1 in , NWB LAAAH-90900 und Teil 2 in , NWB VAAAI-05559) werden die Besonderheiten der innerstaatlichen Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung beschrieben. Dabei werden die Einzelheiten des Umsetzungsverfahrens dargestellt, insbesondere die Erforderlichkeit der Umsetzung der internationalen Vereinbarung durch einen nationalen Steuerbescheid sowie praktische Schwierigkeiten, die sich im Rahmen des deutsch-steuerlichen Umsetzungsverfahrens ergeben können. Ausgewählte Praxisbeispiele veranschaulichen mögliche Fallstricke.

Kernaussagen
  • Ohne Transformation in nationales Recht der betroffenen Staaten kann die Verständigungsvereinbarung als Ergebnis eines zwischenstaatlichen Verwaltungsverfahrens für den Steuerpflichtigen keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten. Es entspricht der deutschen Verfahrenspraxis, dass das Zustandekommen der Verständigungsvereinbarung und deren Umsetzung unter den Vorbehalt gestellt wird, dass der Antragsteller bzw. alle betroffenen Personen dieser zustimmen, anhängige Rechtsmittel zurücknehmen und auf Rechtsmittel gegen die Verständigungsvereinbarung umsetzende Steuerbescheide verzichten.

  • In dieser das Verfahren abschließenden Phase werden aus Sicht der betroffenen Personen vielfach Abwägungen zwischen dem innerstaatlichen Rechtsweg und der Annahme der Verständigungsvereinbarung zu treffen sein.

  • In Deutschland bildet § 175a AO die Rechtsgrundlage für die materiell-rechtliche Umsetzung der Verständigungsvereinbarung. Zugleich umfasst die Norm eine Ablaufhemmung, verhindert also den Eintritt der formellen Bestandskraft betroffener Bescheide während der Verständigungsphase.