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Pflegeversicherung: Verpflichtender digitaler Nachweis zur Elterneigenschaft seit dem 1.7.2025
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1927Seit dem wird die Elterneigenschaft beitragspflichtiger Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Pflegeversicherung digital erfasst. Arbeitgeber sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Anzahl der Kinder, die zu berücksichtigen sind, elektronisch abzurufen. Ziel des neuen Verfahrens ist eine rechtssichere, einheitliche und automatisierte Beitragsberechnung gemäß der seit dem geltenden Beitragssatzdifferenzierung nach § 55 Abs. 3 SGB XI.
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Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung
[i]BZSt stellt für das Abrufverfahren Daten zur VerfügungDas neue Verfahren basiert auf Daten, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus dem Verfahren ?Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale? (ElStAM) zur Verfügung stellt. Die technische Abwicklung erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Arbeitgeber erhalten über dieses Verfahren Auskunft über die Elterneigenschaft und die Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder ihrer beitragspflichtig versicherten Beschäftigten. Die Auskunft ist also jeweils auf ein konkretes Beschäftigungsverhältnis bezogen.