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Pflegeversicherung: Verpflichtender digitaler Nachweis zur Elterneigenschaft seit dem 1.7.2025
Was Arbeitgeber jetzt beim digitalen Nachweis beachten müssen
Das im Jahr 2024 in Kraft getretene Wachstumschancengesetz enthält u. a. die (datenschutz-)rechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Beitragssatzermittlung in der Pflegeversicherung. Bereits im Beitrag „Wachstumschancengesetz – Auswirkungen auf die Pflegeversicherung“ (Kind, ) wurden die wesentlichen gesetzlichen Änderungen und Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Reform des Pflegeversicherungsbeitragswesens erläutert. Hierauf aufbauend wird im Folgenden das am verpflichtend eingeführte digitale Nachweisverfahren nach § 55a SGB XI dargestellt. Ziel des Verfahrens ist es, den bisherigen manuellen Aufwand zu reduzieren und mehr Sicherheit bei der Beitragsberechnung zu gewährleisten.
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I. Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung
[i]PUEG sieht eine Differenzierung des Beitragssatzes vorDurch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist für Zeiten ab dem eine Differenzierung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung nach der Anzahl...