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Umsatzsteuer | Voraussetzung der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen (BMF)
Das BMF hat zu den Voraussetzungen
für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen Stellung
genommen und den
UStAE in Bezug auf die sog.
Missbrauchsrechtsprechung des EuGH angepasst ().
Hintergrund: Der EuGH hat mehrfach entschieden, dass einerseits die Missbrauchsrechtsprechung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen grundsätzlich auch auf Ausfuhrlieferungen zu übertragen sei und andererseits, dass es bei Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung unschädlich sein kann, wenn einzelne formelle Kriterien des Buch- und Belegnachweises nicht erfüllt sind.
Nach der Rechtsprechung des EuGH gibt es lediglich zwei Fälle, in denen die Nichteinhal...