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BMF 25.06.2020 III C 3 - S 7134/19/10003 :001, IWB 15/2020 S. 595

BMF | Ausfuhren – Nachweise und Auswirkungen der Missbrauchsrechtsprechung

Das BMF hat die entsprechende Anwendung der sog. Collée-Rechtsprechung zum Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen im Wege des sog. Irgendwie-Nachweises auf die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen im UStAE festgeschrieben. Gleichzeitig hat es die Missbrauchsrechtsprechung über den Regelungsinhalt des § 25f UStG hinaus auf die Versagung der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ausgedehnt. Hinzu kommen kleinere Änderungen zum Nachweis der Ausfuhr im Reiseverkehr.

[i]„Irgendwie“-Nachweis ist ausdrücklich auch bei Ausfuhrlieferungen möglichDas bedeutet: Kann der Buch- und Belegnachweis nicht, nicht vollständig oder nicht zeitnah geführt werden, geht das zulasten der Steuerbefreiung des Unternehmers, wenn dieser nicht anhand objektiver Kriterien nachweisen kann, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhr vorliegen, insbesonder...