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USt direkt digital Nr. 18 vom Seite 4

Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferung

Ralf Walkenhorst

Die Rechtsprechung zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen bei Vorliegen einer Steuerhinterziehung ist nicht auf Ausfuhrlieferungen zu übertragen. Der BFH weist auf die Unterschiede zwischen innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen hin.

I. Leitsatz

Das Ausstellen einer unterfakturierten Zweitrechnung führt nicht dazu, die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferung aufgrund einer vom Abnehmer zu Lasten des Steueraufkommens eines Drittstaats begangenen Steuerhinterziehung zu versagen.

II. Sachverhalt

Ein deutscher Unternehmer lieferte Kraftfahrzeuge aus dem Inland in die Türkei an dort ansässige Abnehmer. Der Unternehmer nahm die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen in Anspruch.

Das Finanzamt versagte die Steuerbefreiung. Es ging davon aus, dass die Fahrzeuge über eine Spedition zwar tatsächlich in die Türkei geliefert worden seien, die Steuerfreiheit aber im Hinblick auf die Missbrauchsrechtsprechung des EuGH zu versagen sei, da sich der Unternehmer aktiv an einem Betrugsmodell beteiligt habe. Er habe die Begehung von Steuerverkürzungen im Empfangsstaat durch die Erteilung unterfakturierter Zweitrechnungen, die das Entgelt im Vergleich zu...