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DBA-Kommentar
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Zusatzinfo DBA Russland

Claudia Rademacher-Gottwald, Rademacher (Juni 2025)

Redaktionelle Hinweise:

Die Kommentierung von 1997 ist in der Onlineversion abrufbar.

Das oben bezeichnete Abkommen in seiner ursprünglichen am in Kraft getretenen Fassung (BGBl 1997 II S. 752) ist zwischenzeitlich durch Änderungsprotokoll v. (BGBl 2008 II S. 1399) geändert worden, welches am in Kraft getreten (BGBl 2009 II S. 820) ist. Das Abkommen ist in dieser Fassung anzuwenden ab .

Hinweis zur Aussetzung des Abkommens:

Die Russische Föderation hat mit Verbalnote v. ohne konkrete Angabe einer Rechtsgrundlage mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die „Aussetzung“ von Artikel 5 bis 22 und 24 des Abkommens mitgeteilt. Dies betrifft sämtliche im DBA und ergänzend im Protokoll zum DBA erfasste Einkunftsarten sowie die Suspendierung des Diskriminierungsverbots nach Artikel 24 DBA in Verbindung mit dem Protokoll zum DBA. Diese einseitige Suspendierung führt völkerrechtlich nicht zu einer Aufhebung des Abkommens, so dass dieses weiterhin besteht. Jedoch werden ab dem deutsche Besteuerungsrechte durch das DBA mit der Russischen Föderation aufgrund des § 1 Absatz 3 Satz 2 Steueroasen-Abwehrgesetz (BGBl 2021 I S. 2056) in Verbindung mit v. BGBl 2021 I S. 5236