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DBA-Kommentar
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 30 Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Dr. Florian Kloster, Prof. Martin Wenz (Juni 2025)

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

1Art. 30 DBA Liechtenstein regelt, dass Deutschland (Liechtenstein erhebt auf die betroffenen Erträge keine Quellensteuern) die Quellensteuersätze nach nationalem Recht zur Anwendung bringen darf und die in Liechtenstein ansässige Person diese im Wege eines Erstattungsverfahren reduziert oder vollständige erstattet erhält (Abs. 1). In Abs. 2 werden die entsprechend Antragsfristen festgelegt und in Abs. 3 die Berechtigung normiert, stets eine Ansässigkeitsbescheinigung zur Gewährung der entsprechenden Vorteile verlangen zu können. Abs. 4 enthält eine entsprechende Öffnungsklausel, die es ermöglicht auch andere Verfahren, wie die Durchführung eines Freistellungsverfahrens (beispielsweise § 50c EStG) zur Anwendung zu bringen.

2–4Einstweilen frei