DBA-Kommentar
2025
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Artikel 9 Verbundene Unternehmen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Bei verbundenen Unternehmen sowie bei der Gewinnabgrenzung von Betriebsstätten stellt der Fremdvergleichsgrundsatz in seiner konkreten Anwendung und Durchsetzung ein massgebliches Streitthema dar. Um keine zusätzlichen Anwendungsprobleme zu generieren, folgt die Abkommenspolitik Liechtensteins auch hier den einheitlichen Vorgaben des OECD-MA.
2-4Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA
5Art. 9 des Abkommens entspricht dem Art. 9 des OECD-MA und der VHG-DBA. Aus nationaler Perspektive ist festzustellen, dass die Liechtensteinische Steuerverwaltung sich sehr stark an den Verrechnungspreisgrundsätze der OECD für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen („Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations“) orientiert und um eine international möglichst einheitliche Auslegung bemüht ist. Dies trägt in der praktischen Anwendung maßgeblich dazu bei, potenzielle Auslegungs- und Ergebniskonflikte weitestmöglich zu reduzieren.
6-8Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
I. Fremdvergleichsgrundsatz (Abs. 1)
9Wurde eine Preisvereinb...