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DBA-Kommentar
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 8 Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Dr. Florian Kloster, Prof. Martin Wenz (Juni 2025)

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1In Art. 8 sind die Einkünfte aus Schiff‐ und Luftfahrt abschliessend geregelt. Für Liechtenstein bleibt der Artikel bislang von eher untergeordneter Bedeutung. Anders als die Schweiz, die als Binnenstaat ohne Meerzugang über eine der grössten Handelsflotten der Welt verfügt, spielt der Schifffahrtssektor für Liechtenstein bislang keine bedeutende Rolle. Gleichwohl ist im SteG in Art. 56 eine Rechtsgrundlage enthalten, um ein besonderen Steuerregime für Handelsschiffe einzuführen. Ob von der in Art. 56 SteG enthaltenen Verordnungsermächtigung in Zukunft Gebrauch gemacht werden wird, hängt von der internationalen Entwicklung ab und ist derzeit kaum abzusehen. In unmittelbarer Nachbarschaft Liechtensteins erwog die Schweiz kürzlich im Kontext der Implementierung der globalen Mindestbesteuerung die Einführung einer Tonnagebesteuerung, die ebenfalls vom Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung explizit ausgenommen ist. Die Beihilferegelungen des EWR-Vertrags würden der Einführung einer Tonnagebesteuerung in Liechtenstein jedenfalls nicht entgegenstehen, da es si...