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DBA-Kommentar
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

Print-ISBN: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Dr. Florian Kloster, Prof. Martin Wenz (Juli 2025)

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 13 regelt das sehr zentrale Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne und ergänzt somit insbesondere die Regelung betreffend die laufenden Einkünfte der Art. 7, 10, 11 und 12. Ist das unbewegliche Vermögen außerhalb der beiden Vertragsstaaten gelegen, findet Art. 13 keine Anwendung.

2–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

5Art. 13 stimmt in Abs. 1-5 im Wesentlichen mit dem OECD-MA überein. Abs. 6 ist im OECD-MA nicht enthalten, entspricht aber dem Art. 13 Abs. 6 der VHG-DBA und dient der abkommensrechtlichen Absicherung der Wegzugbesteuerung im Wegzugsstaat und re­gelt zugleich die korrespondierende Berücksichtigung erhöhter Anschaffungskosten im Zuzugsstaat. Für Art. 13 Abs. 1 und 3 ist ferner die Aktivitätsklausel des Art. 23 Abs. 1 Buchst. c zu beachten.

6–8Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung

I. Unbewegliches Vermögen (Abs. 1)

9Nach Abs. 1 ist sowohl der Belegenheitsstaat als auch der Ansässigkeitsstaat des Veräußerers zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen befugt, das im Belegenheitsstaat liegt. Dies entspricht dem internationalen Grundprinzip, das...