DBA-Kommentar
2025
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Artikel 29 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 29 DBA Liechtenstein stimmt inhaltlich mit Art. 29 Abs. 1 der VHG-DBA überein. Abs. 2 entspricht der in Art. 28 Nr. 3 des OECD-Musterkommentars enthaltenden Klarstellung.
2Es kann insoweit mangels abkommensspezifischer Besonderheiten auf die Kommentierung von Seer in GKGK, DBA (Online-Stand: ■) DOC-ID■ zu Art. 28 OECD-MA verwiesen werden.
3–5Einstweilen frei