Suchen
DBA-Kommentar
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 4 Ansässige Person

Dr. Florian Kloster, Prof. Martin Wenz (Mai 2025)

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 4 bestimmt den Begriff der Ansässigkeit, der für den subjektiven Anwendungsbereich des Abkommens und für die Abgrenzung der Besteuerungsrechte von maßgeblicher Bedeutung ist. Dazu knüpft Art. 4 Abs. 1 grundsätzlich an das innerstaatliche Recht der Vertragsstaaten an und ist in der Zusammenschau von sehr großer Bedeutung wie ein Beispiel der grenzüberschreitenden Fondsbesteuerung zeigt.

2Liechtensteinische Investmentfonds, die nicht die Rechtsform einer Personengesellschaft haben, werden, sofern sie es nicht bereits aufgrund ihrer zivilrechtlichen Rechtsform sind (beispielsweise Fonds der Vertragsform), als Steuersubjekt fingiert (Art. 44 Abs. 1 SteG). Um dennoch eine weitgehende Steuerneutralität zu gewährleisten, sind die Erträge, die aus einem Fondsvermögen erzielt werden, sachlich umfassend steuerbefreit (Art. 48 Abs. 1 Buchst. g SteG).

3Bei der Prüfung der Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1 ist eben nach dieser nationalen Behandlung gefragt. Die Ansässigkeit für liechtensteinische Fonds, die keine Personengesellschaften sind, ist gegeben, da sie für die Bes...