Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Sanieren Nr. 5 vom Seite 140

Abgrenzung von Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Überblick zum Insolvenzsteuerrecht

RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose

Die Rechtsfrage, ob Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis als Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden oder als Masseverbindlichkeiten gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen sind, hat im Insolvenzsteuerrecht zentrale Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Befriedigung – Insolvenzforderungen nehmen nur in Höhe der Insolvenzquote an der Verteilung der Masse teil, während Masseverbindlichkeiten vorrangig aus der Masse zu bedienen sind. Die Abgrenzung ist auch maßgeblich für das formelle Insolvenzsteuerrecht, also die Frage, wie die Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen sind.

KERNAUSSAGEN
  • Die Finanzbehörden können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche nicht mehr selbst durch Erlass eines Steuerbescheids titulieren, sondern müssen sie zur Tabelle anmelden und nehmen wie alle anderen Gläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse teil.

  • Die Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten kann nach den Besonderheiten der jeweiligen Steuerart sehr kompliziert sein – und zwar in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Maßgeblich ist, ob die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis vor oder nach Insolvenzeröffnung entstande...