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Berechnung von Elterngeld: Einkommensermittlung bei Arbeitnehmern
Abgrenzung eines sonstigen Bezugs vom laufenden Arbeitslohn
Durch Elterngeld werden Eltern nach der Geburt eines Kinds finanziell unterstützt, wenn sie sich in den ersten Lebensmonaten des Kinds der Kinderbetreuung widmen wollen. Die staatliche Leistung dient der partiellen Kompensation des Verdienstausfalls der Eltern, die in der Elternzeit nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind. Sie fördert eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit, wodurch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird. Die Kompensation des Verdienstausfalls erfolgt durch die Erstattung eines Prozentsatzes des wegfallenden Nettoeinkommens. Konkret sollen Eltern i. d. R. zwischen 65–67 % ihres vor der Geburt erzielten Nettoeinkommens erhalten (vgl. § 2 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes – BEEG). Aber wie wird die Bemessungsgrundlage für die Berechnung ermittelt? Diese Frage ist vor allem bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit Gegenstand gerichtlicher Diskussionen und verdient eine nähere Betrachtung.
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I. Zu berücksichtigende Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit (sog. Elte...