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Einwegkunststofffondsgesetz | Umweltbundesamt sieht von Prüfungspflicht 2025 ab (WPK)
Das Umweltbundesamt hat
verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der
Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Zudem wird die
Frist zur Abgabe der Mengenmeldungen für die Hersteller auf den
verlängert. Dies teilte die WPK mit.
Quelle: WPK online, Meldung v. 29.4.2025 (lb)