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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 139

Besteuerung von Grundstückseigentümern – Update 2024/2025

Teil 2: Aktuelle Verwaltungsanweisungen zu § 21 EStG sowie Rechtsprechung und Verwaltungsanweisung zu § 23 EStG

Prof. Dr. Alois Th. Nacke

Der Beitrag schließt an NWB-EV 4/2025 S. 108 (NWB UAAAJ-88254) an und behandelt im vorliegenden Teil Verwaltungsanweisungen zu § 21 EStG und gerichtliche Entscheidungen zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG).

Kernaussagen
  • Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wohnungsüberlassungen an nahe Angehörige ist die Warmmiete zu berücksichtigen. Daher ist bei Berücksichtigung der Nebenkosten Einiges zu beachten, worauf die OFD Frankfurt hinweist.

  • Das Verhältnis der neuen degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG zu der Sonderabschreibung nach § 7b EStG zum Mietwohnungsneubau ist zu Gunsten des Steuerpflichtigen durch die Bundesregierung näher bestimmt worden.

  • Ein Werbungskostenabzug ist für Aufwendungen des Insolvenzverwalters für die Veräußerung von Grundstücken im Rahmen des § 23 EStG möglich.

  • § 23 EStG berücksichtigt nach Auffassung des FG Niedersachsen (anders als der BFH) nicht teilentgeltliche Veräußerungen.

I. Verwaltungsanweisungen zu § 21 EStG

1. Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten bei Wohnungsüberlassungen an nahe Angehörige

Verwaltungsanweisung: St 24, Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten bei Wohnungsüberlassungen an nahe Angehörige sowie an Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses