Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Privates Veräußerungsgeschäft und Kosten des Insolvenzverwalters
Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind bei Verwertung von Vermietungsobjekten durch den Insolvenzverwalter mangels objektiven Veranlassungszusammenhangs nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Vermietung und Verpachtung berücksichtigungsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Erlöse aus den Vermietungsobjekten nahezu die gesamten Masseerlöse darstellen und zur vollständigen Gläubigerbefriedigung führen. Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind auch nach einem Urteil des FG Hamburg nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig (, NWB GAAAJ-59589, EFG 2024 S. 647, Rev. eingelegt, BFH-Az.: IX R 29/23).