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Kapitalertragsteuer | Anspruch einer liechtensteinischen Stiftung auf Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 44a Abs. 9 EStG a. F. (FG)
Die Klägerin begehrt vom Deutschen Fiskus Erstattung entrichteter (deutscher) Kapitalertragsteuer i. H. von 2/5 aufgrund von § 44a Abs. 9 EStG.
Sachverhalt
(auszugsweise)
Bei der Klägerin handelt es
sich um eine Stiftung mit Sitz in Liechtenstein. Sie beantragte mit Schreiben
vom die
Erstattung von 40 % der abgeführten (deutschen) Kapitalertragsteuer unter
Bezugnahme auf
§ 44a Abs. 9
EStG für zwei Zuflüsse aus den Jahren 2016 und 2017. Den
streitgegenständlichen Kapitalertragsteuern lagen Zinszahlungen aus
S. 155partiarischen Darlehen zugrunde. Das beklagte Finanzamt lehnte
die beantragte Erstattung mit Bescheid vom
unter
Bezugnahme auf das DBA Deutschland-Liechtenstein (DBA Liechtenstein) ab. Ebenso blieb der
Einspruch am erfolglos. Hiergegen richtete sich die Klage.
Streitentsc...