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Erbschaftsteuer | Keine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG für vom Erblasser niemals zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (FG)
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein vom Kläger von Todes wegen erworbener hälftiger Miteigentumsanteil an einer Wohnung in der D-Straße als Familienheim i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG erbschaftsteuerlich privilegiert ist.
Sachverhalt
(zusammengefasst)
Der Kläger ist Alleinerbe
seiner im Jahr 2020 verstorbenen Mutter (Erblasserin). Zum Nachlass gehören
u. a. eine Eigentumswohnung in der B-Allee
– diese wurde bis zuletzt von der Erblasserin bewohnt – und ein
hälftiger Miteigentumsanteil an einer Wohnung in der
D-Straße. Diesen hälftigen
Miteigentumsanteil an der Wohnung in der D-Straße hatte die Erblasserin im Jahr
2019 ihrerseits von ihrer Mutter geerbt. Zu dem von der Erblasserin nach dem
Tod ihrer Mutter geplanten Umzug von der Wohnung in der B-Allee in die Wohnung
in der D-...