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Kommentierte Nachricht NWB EV 5/2025 S. 153

Erbschaftsteuer | Keine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG für vom Erblasser niemals zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (FG)

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein vom Kläger von Todes wegen erworbener hälftiger Miteigentumsanteil an einer Wohnung in der D-Straße als Familienheim i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG erbschaftsteuerlich privilegiert ist.

Sachverhalt (zusammengefasst)
Der Kläger ist Alleinerbe seiner im Jahr 2020 verstorbenen Mutter (Erblasserin). Zum Nachlass gehören u. a. eine Eigentumswohnung in der B-Allee – diese wurde bis zuletzt von der Erblasserin bewohnt – und ein hälftiger Miteigentumsanteil an einer Wohnung in der D-Straße. Diesen hälftigen Miteigentumsanteil an der Wohnung in der D-Straße hatte die Erblasserin im Jahr 2019 ihrerseits von ihrer Mutter geerbt. Zu dem von der Erblasserin nach dem Tod ihrer Mutter geplanten Umzug von der Wohnung in der B-Allee in die Wohnung in der D-...