Klimaschutz geht jeden Einzelnen an
Die anstrengenden Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung bis hin zum fertigen Koalitionsvertrag haben bei den Verhandlungspartnern ihren Tribut gefordert. Im Fernsehen sah man erschöpfte Parteivorsitzende, die gerne in einem Nebensatz zugaben, dass sie jetzt ein paar freie Tage gut gebrauchen könnten, um danach wieder frisch ans Werk gehen zu können.
Am vergangenen Wochenende habe ich mit Freunden tatsächlich auch über freie Tage nachgedacht – auch ohne unzählige Diskussionsrunden im Willy-Brandt-Haus und im Fernsehen hinter mir gehabt zu haben. Wir erzählten uns gegenseitig von den Plänen für den Sommer, bewunderten den Ideenreichtum der anderen und freuten uns auf das Kommende. Doch dann kam sie, die vertrackte Frage an ein Mitglied der Runde: „Denkst du denn gar nicht an deinen ökologischen Fußabdruck?“ Was folgte, war betretenes Schweigen.
Die Verantwortung, Treibhausgase zu vermeiden, liegt bei jedem Einzelnen. Privatpersonen legen darüber im Freundeskreis Rechenschaft ab, Unternehmen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht. Auch wenn die Pflicht zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ausdrücklich nicht ersetzt werden soll, bietet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern Privatpersonen und Unternehmen eine Möglichkeit, einen Beitrag zu Klimaschutz und Biodiversität zu leisten, wenn es mit der Emissionsvermeidung nicht ganz klappt: mit Ökowertpapieren wie der Waldaktie, den MoorFutures, dem Streuobstgenussschein oder dem HeckenScheck.
Am Beispiel der Ökowertpapiere aus Mecklenburg-Vorpommern untersuchen Dr. Thorsten Permien, Prof. Dr. Karina Sopp, Oliver Scheid und Leon Kirschner in ihrem Beitrag ab , wie diese zur Erfüllung der ESRS-Anforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung sowie Biodiversität und Ökosysteme beitragen können.
Apropos Koalitionsvertrag: Er verspricht, „den ‚Omnibus' der Kommission [zu unterstützen], um die umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich zu reduzieren und zeitlich zu verschieben.“ (Tz. 1915-1917)
Ebenso heißt es, dass das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft werden soll (Tz. 1909). Ob dies mit EU-Recht zu vereinbaren ist, stellt unsere Autorin Prof. Dr. Elisabeth Fröhlich vorab in Frage. Überzeugt ist sie hingegen davon, dass ein strategisches Lieferantenmanagement der zentrale Hebel für robuste Lieferketten und damit auch für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsberichterstattung ist. Wie das aussehen kann, beschreibt sie in ihrem Beitrag ab .
Ich bin dann mal ab durch die Hecke und wünsche Ihnen eine inspirierende Lektüre der Beiträge in dieser Ausgabe.
Ihre
Anke Kreft
Fundstelle(n):
NaRp 5/2025 Seite 129
MAAAJ-90078