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NaRp Nr. 5 vom Seite 131

Naturbasierte Lösungen zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS-Vorgaben

Untersuchung am Beispiel der „Ökowertpapiere“ des Klimaschutzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Thorsten Permien, Prof. Dr. Karina Sopp, Oliver Scheid und Leon Kirschner

Die Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU ist (ungeachtet der aktuellen Entwicklungen rund um die Entbürokratisierung in Zusammenhang mit den Berichtspflichten) in den vergangenen Jahren um ein Vielfaches gestiegen, insbesondere durch die im Jahr 2022 beschlossene CSRD. Unternehmen müssen nun umfangreiche Normen wie die ESRS und die Taxonomie-VO einhalten. Ein Ziel der CSRD ist die Klimaneutralität der EU bis zum Jahr 2050, wobei die Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Vordergrund steht. Weitere Berichtspflichten betreffen die Bereiche „Anpassung an den Klimawandel“ sowie „Biodiversität und Ökosysteme“. Die ESRS lassen es zu, dass wesentliche Berichtaktivitäten auch außerhalb der Wertschöpfungskette erfolgen können. Das Klimaschutzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet zu diesem Zweck „Ökowertpapiere“ an.

Im vorliegenden Beitrag werden diese beispielhaft für die Erfüllung klimabezogener Ziele unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESRS zunächst kurz vorgestellt. Anschließend werden die Vorgaben der ESRS hinsichtlich der Nutzung der „Ökowertpapiere“ in Abhängigkeit vom konkreten Berichtsgegenstand (Klimaschutz, Klimaanpassung sowie Biodiversität und Ökosysteme) untersucht. Darauf aufbauend wird der praktische Nutzen der „Ökowertpapiere“ im Zusammenhang mit den ESRS-Vorgaben aufgezeigt, um abschließend ein Fazit zu ziehen.

Kernaussagen
  • Naturbasierte Lösungen können Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS sein. „Ökowertpapiere“ bieten naturbasierte Lösungen in Bezug auf ESRS E1 und E4.

  • In Deutschland ist es weiterhin nicht möglich, Kohlenstoffzertifikate auf Unternehmensebene bilanziell anzurechnen, da alle Treibhausgasquellen und -senken in die nationale Bilanz eingehen.

  • ESRS E1.56 und ESRS E1.59 beinhalten Anforderungen an die Berichterstattung über die Entnahme von Treibhausgasen und an Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, welche über CO2-Zertifikate finanziert werden. Angaben zu CO2-Äquivalenten und Qualitätsstandards sind erforderlich. Allerdings existiert derzeit keine von der EU anerkannte Liste von Qualitätsstandards für CO2-Zertifikate.