Abgabenordnung Kommentar
Stand: 19.03.2025
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§ 139e Direktauszahlungsmechanismus
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung
1 § 139e AO regelt die Direktauszahlung öffentlicher Mittel an natürliche Personen (Direktauszahlungsmechanismus gem. § 139e Abs. 1 Satz 1 AO). Der Direktauszahlungsmechanismus dient einer zeitnahen und unbürokratischen Umsetzung i. R. der Auszahlung öffentlicher Mittel. Hintergrund hierzu ist, dass der Gesetzgeber in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Anlässe hatte, verschiedene Personenkreise finanziell zu unterstützen, wie bspw. i. R. der Coronakrise oder zur Entlastung i. R. höherer Energiepreise (siehe hierzu die „Energiepreispauschale“); nach diesseits vertretener Auffassung war die Auszahlung der o.g. Mittel mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Zuletzt wurden i. R. der Gesetzesänderungen durch das JStG 2022 mit Ergänzung der Regelungen des § 139b AO (Identifikationsnummer) sowie durch das JStG 2024 die Rechtsgrundlagen für eine zentrale Regulierung derartiger Zahlungen geschaffen. Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am insbesondere auf die geplante Auszahlung des Klimagelds hingewiesen, welches als Kompensation für die höhere finanzielle...