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NWB Sanieren Nr. 4 vom Seite 122

Urlaubsabgeltungsansprüche in der Insolvenz

Freistellung statt Abgeltung: Arbeitsfreistellung als Mittel zur Reduzierung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Dr. Anne-Kathrin Bertke

Urlaubsabgeltungsansprüche sind bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z. B. im Rahmen insolvenzbedingter Betriebseinstellungen, oft ein erheblicher und unterschätzter Kostenfaktor. Sie entstehen, wenn Arbeitsverhältnisse enden und offene Urlaubsansprüche der ausscheidenden Arbeitnehmer dementsprechend nicht mehr erfüllt werden können. Die Ansprüche auf Urlaub wandeln sich dann in reine Geldansprüche – Urlaubsabgeltungsansprüche – um. Dieser Beitrag erläutert, wie Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche entstehen (Abschnitt II), wie Urlaubsabgeltungsansprüche vor und ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens und im Fall der Masseunzulänglichkeit in der Rangordnung der Forderungen qualifiziert werden (Abschnitt III) und die Freistellungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters (unter Abschnitt IV).

Kernaussagen
  • Urlaubsansprüche oder Urlaubsabgeltungsansprüche von Arbeitnehmern werden in der Insolvenz nicht zeitanteilig betrachtet, sondern im Ganzen als Insolvenz- oder Masseforderungen – im Fall der Masseunzulänglichkeit als Alt- oder Neumasseforderungen – qualifiziert. Dies kann zu einer unerwarteten Kumulation von Verbindlichkeiten führen: Endet das Arbeitsverhältnis eines Arbeit...