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Der neue Umwandlungssteuer-Erlass
Wesentliche Änderungen im Bereich Organschaft
Das BMF hat am den überarbeiteten Umwandlungssteuer-Erlass veröffentlicht. Ein Großteil der Änderungen gegenüber der Ursprungsfassung vom geht auf die Berücksichtigung von zwischenzeitlich ergangenen Gesetzesänderungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung zurück. Dies betrifft auch den Abschnitt zu Auswirkungen der Umwandlung auf eine Organschaft.
Was sind die wichtigsten Änderungen im Umwandlungssteuer-Erlass 2025 im Bereich der Organschaft?
Was ist hinsichtlich der finanziellen Eingliederung bei einem Umwandlungsvorgang neu?
Stellt jede Umwandlung einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung eines Gewinnabführungsvertrags dar?
I. Einleitung
Das BMF hatte im Oktober 2023 einen Entwurf für einen überarbeiteten UmwSt-Erlass veröffentlicht und Stellungnahmen ermöglicht. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs kam es zu wesentlichen Gesetzesänderungen im UmwStG, insbesondere durch das Wachstumschancengesetz und das JStG 2024. Zudem ergingen grundlegende Entscheidungen des BFH zum Umwandlungssteuerrecht. Dem Vernehmen nach wollte die Finanzverwaltung diese Entwicklungen noch im UmwSt-Erlass 2025 berücksichtigen, weshalb es zu Verzögerungen bei dessen Finalisierung kam. Nach etwas mehr als 14 Monaten wurde schließlich der UmwSt-Erlass 2025 unter dem Datum des auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Der Entwurfsfassung hatte das BMF zur „Arbeitserleichterung“ eine Vergleichsversion beigefügt, aus der die Änderungen gegenüber dem UmwSt-Erlass 2011 ersichtlich wurden. Diese Arbeitserleichterung sei an dieser Stelle ausdrücklich gelobt. Die dadurch erweckte Hoffnung, dass es auch zur finalen Fassung eine Vergleichsversion geben würde, wurde leider enttäuscht. Für die Zukunft wäre es wünschenswert, wenn die Finanzverwaltung bei Änderungen insbesondere von umfangreichen Verwaltungsverlautbarungen Vergleichsversionen zur Verfügung stellte.