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IWB Nr. 7 vom Seite 1

1,6 Billionen Euro waren es 2023

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Neue Zölle und neue Spielregeln der globalen WirtschaftEs ist nicht ganz leicht, die aktuelle Nachrichtenlage locker zu sehen. Das gilt gerade auch im Verhältnis der USA zur Europäischen Union. Beide sind wechselseitig füreinander die größten Handelspartner (aus unserer Sicht kamen 2023 und 2024 ca. 17 % der Waren und Dienstleistungen von jenseits des Atlantiks – Kanada, Grönland und alle Staaten westlich und südlich des Golfes von Mexiko nicht eingeschlossen). Die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen den USA und der EU bilden den am stärksten integrierten Wirtschaftsraum des Globus. Der gegenseitige Wert der Leistungen addierte sich im Jahr 2023 bei allen Unschärfen auf über 1.600.000.000.000 Euro. Das ist nicht nur eine große Zahl!. Das ist die Existenzgrundlage von Abermillionen Menschen. Es fällt nicht leicht, durch hochgezogene Zollschranken auch nur eine klitzekleine Verbesserung zu erwarten. „Nicht gut.“

[i]Annahme der FASTER-Richtline zur Quellensteuer in der EU Die IWB hat zwar keine Aktien im Zollrecht, aber es lässt sich nicht beschreiten, dass auch Wirtschafts- und Steuerrecht verwoben sind. Ganz deutlich wird dies bei den Auswirkungen des EU-Rechts im Steuerbereich. Cloer zieht ab ein Fazit unter das Europäische Steuerrecht bis Ende 2024. Und obwohl Ungarn den Ratsvorsitz führte, ging es in einigen Bereichen erfolgreich voran. Zu den inzwischen verkündeten Rechtsakten gehören die ViDA-Richtlinie zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter und eine Richtlinie zur schnelleren Erstattung von Quellensteuern in der EU (FASTER, inzwischen RL (EU) 2025/50).

[i]Urteil zu Fondsstrukturen mit Auslandsbezug und steuerliche Einordnung des Carried InterestEine sichere Einordnung von Carried Interest für DBA-Zwecke rückte auch näher. Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG stellt diese beim Auflegen von Fondsstrukturen weithin verbreitete Gewinnvorzug einen Gewinnanteil und keine Tätigkeitsvergütung dar. Im Grundsatz wird der Carried Interest also nur im Ansässigkeitsstaat des Berechtigten besteuert. Die Besprechung der Entscheidung von Eiling/Keßeler ab ist sehr lesenswert, zumal die Autoren erwarten, dass die Grundsätze in der Revision Bestand haben werden.

[i]Neues Steuerrahmenabkommen der UN bis 2027 geplantEtwas in Zukunft blicken Gajda/Frasek ab mit ihrer Darstellung des unter dem Dach der UN Generalversammlung geplanten multilateralen Steuerrahmenabkommens. Bislang hat das UN-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Vergleich zum OECD-Musterabkommen wenig praktische Relevanz. Doch strebt eine Mehrheit der Schwellenländer offenbar danach, aus dem Schatten der OECD-Vorgaben herauszutreten – mit dem erklärten Ziel Quellensteuerabzüge in den Marktstaaten für sich nutzen zu können. Das Vorgehen erinnert an BEPS und das MLI. Sollten die Pläne am Ende von einer kritischen Masse von Staaten angenommen werden, droht hier eine weitere „Ebene“ im Internationalen Steuerrecht. Ehrlich gesagt, ad hoc auch keine schöne Vorstellung!

[i]Änderungen für beschränkt Steuerpflichtige mit Licht und SchattenGanz im Hier und Jetzt ist der Aufsatz von Holthaus verankert. Er nimmt sich ab der Änderungen für in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer durch das Jahressteuergesetz 2024 an. Dies betrifft drei unterschiedliche Bereiche und gilt seit Anfang 2025 bzw. für alle noch offenen Fälle.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 7 / 2025 Seite 1
NAAAJ-89130