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BFH Urteil v. - IX R 212/84 BStBl 1986 II S. 790

Gesetze: AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. aAO (1977) § 175 (Abs. 1) Nr. 1EStG (1979) § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 lit. b, Abs. 2 S. 2

Leitsatz

1. Die in § 46 Abs. 2 S. 2 EStG vorgesehene zweijährige Ausschlußfrist für den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ist verfassungsgemäß.

2. Ein Grundlagenbescheid, mit dem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gesondert und einheitlich festgestellt werden, vermag den nach § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 lit. b und S. 2 EStG notwendigen Antrag auf Veranlagung nicht zu ersetzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 790
BFHE S. 122 Nr. 147,
IAAAA-97960

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