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Grundsteuer | Ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts (FG)
Das FG hat ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts
für baureifes Land zur Ermittlung eines Grundsteuerwerts für ein in einem
Landschaftsschutzgebiet belegenes Grundstück ( (BG)).
Sachverhalt: Der Antragsteller ist Eigentümer eines 522 m² großen Grundstücks, das Teil eines Landschaftsschutzgebiets ist. Das Finanzamt stellte einen Grundsteuerwert basierend auf dem in der Bodenrichtwertzone ausgewiesenen Bodenrichtwert von 630 € pro Quadratmeter für baureifes Land fest.
Der Antragsteller wandte dagegen ein, dass es sich um ein unbebaubares Grundstück handele, das als Gartenfläche genutzt werde. Nach einer E-Mail des Gutachterausschusses der Stadt betrage der Bodenrichtwert für vergleichbare landwirtschaftliche ...