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Grundsteuerliches Bewertungsrecht nach der Reform
Aktualisierung der Anwendungserlasse im Bundesmodell – Teil 1: Verfahrensvorschriften/Bewertung des Grundvermögens
[i]Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 30.4.2025, BStBl 2025 I S. 1226Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. (BGBl 2019 I S. 1794) wurde für die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer ab ein neuer Siebenter Abschnitt im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes mit Wirkung für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 eingefügt (vgl. hierzu die §§ 218 bis 266 BewG). Die Finanzverwaltung hatte hierzu mit koordinierten Ländererlassen [i]Grootens (Hrsg.), Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar, NWB Verlag, Herne, 3. Auflage 2025, ISBN: 978-3-482-67803-5v. (BStBl 2021 I S. 2334 sowie S. 2369; vgl. hierzu Eisele, NWB 8/2022 S. 498; sowie Wiegand, NWB 8/2022 S. 517) ihre Auslegung des reformierten grundsteuerlichen Bewertungsrechts betreffend das „Bundesmodell“ dokumentiert. Ergänzend hierzu äußerten sich die koordinierten Ländererlasse v. (BStBl 2022 I S. 1171; vgl. hierzu Eisele, NWB 31/2022 S. 2190) zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab . Nachdem die Arbeiten zur Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum sowie zur Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge zum weitestgehend abgeschlossen sind, haben die praktischen Erfahrungen der Finanzämter bei den vorgenannten Feststellungs- und Festsetzungsarbeiten eine Aktualisierung der besagten Ländererlasse erforderlich gemacht. Vor ...BStBl 2025 I S. 1226