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BFH Urteil v. - X R 30/86 BStBl 1989 II S. 891

Gesetze: EStG (1975) § 10 Abs. 3 Nr. 2

Leitsatz

Bei Hausgewerbetreibenden, die selbst die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen und die Arbeitgeberbeiträge durch entsprechend erhöhte Stückpreise von den Auftraggebern vergütet bekommen, ist der zusätzliche Sonderausgaben-Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht um den vergüteten Arbeitgeberbeitrag zu kürzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 891
BFH/NV 1989 S. 46 Nr. 11
BFHE S. 45 Nr. 158,
JAAAA-97776

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