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Rechte und Pflichten bei der Außenprüfung
Das BMF hat die Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Stpfl. bei der Außenprüfung (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000) aktualisiert (, NWB RAAAJ-85556).
Hinweis: Das neue Schreiben tritt an die Stelle des , NWB PAAAE-47632 (BStBl 2013 I S. 1264), und gilt ab dem .