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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)
Das BMF hat sein Schreiben vom - IV C 6 - S 2296-a/08/10002 :003, NWB GAAAF-85900 (BStBl 2016 I S. 1187), hinsichtlich der Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren geändert (, NWB MAAAJ-85964).
Die folgende Änderung wurde vorgenommen: In Rz. 6 des NWB GAAAF-85900, wird der Satz
„Bei einer Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gem. § 227 AO besteht die Möglichkeit einer Änderung des Einkommensteuerbescheides gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.“
durch den Satz
„Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gem. § 227 AO oder eine Verjährung im Erhebungsverfahren gem. § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags im Rahmen von § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen.“
ersetzt.