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BBK Nr. 5 vom

Verrechnungspreise: Die Transaktionsmatrix des neuen § 90 Abs. 3 AO

Umsetzungsmöglichkeiten mithilfe von SAP, Microsoft Power BI und Microsoft Sharepoint

Niklas Schwemin

Im Bezug auf Verrechnungspreise hatte das sogenannte Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom zum Ziel, bei Unternehmen für Erleichterungen im Zusammenhang mit der Vorlageverpflichtung der Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 und 4 AO zu sorgen. Diese sah die Vorlage der vollständigen Verrechnungspreisdokumentation (in der Regel Master File und Local File) innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung vor. Eine explizite Anforderung der Dokumentation durch den Betriebsprüfer war demnach nicht (mehr) nötig.

Kernaussagen
  • Vorlagepflicht der Transaktionsmatrix keine Erleichterung für Unternehmen.

  • Lösungsmöglichkeiten mit vorhandenen Mitteln umsetzbar.

  • Notwendigkeit einer Abstimmung mit transaktionalen Meldesystemen für Rechnungen absehbar.

I. Die neue Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 und 4 AO

1. Überblick

Die nun gesetzlich geforderte Transaktionsmatrix stellt erhöhte Anforderungen an den Inhalt der Matrix und geht damit über die bisherige, gelebte Praxis hinaus:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Informationsanforderung
Bisherige Transaktionsmatrix
Neue Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 und 4 AO
Gegenstand und Art der Geschäftsvorfälle
X
X
Beteiligte unter Kennzeichnung von Leistungsempfänger...